Hauptuntersuchung nach § 29 und Abgasuntersuchung
Ist für Ihr Fahrzeug eine Hauptuntersuchung fällig? Hauptuntersuchungen nach § 29 und Abgasuntersuchungen sind bei uns für alle Fabrikate und Modelle möglich.
Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüf-/Überwachungsorganisation.
Derzeit ist für die HU, die Prüforganisation TÜV Nord bei uns tätig.